
Hausratversicherung: Glasbruch sinnvoll?
Glas findet in vielen Einrichtungsgegenständen Verwendung. Der Glastisch, oder die Vitrine sind typische Beispiele. Aber auch das Cerankochfeld über dem Induktionsherd und der Spiegel in der Tür vom Spiegelschrank sind Glasflächen. Unter bestimmten Umständen sind diese Gläser mit der Hausratsversicherung mitversichert. Speziell dann, wenn eine Glasscheibe bei einem Einbruch beschädigt wurde, oder ein Unwetter die Ursache für den Glasbruch war, springt die Hausratsversicherung ein. Nicht aber, wenn ein Glas unter anderen Umständen zu Bruch geht. In dem Fall hilft nur eine Glasbruchversicherung. Damit ist Glasbruch, unabhängig von den Umständen, die dazu geführt haben, versichert. Aber ist der Zusatz Glasbruch sinnvoll?
Glas
Glas ist in unseren Wohnungen tatsächlich allgegenwärtig. Begonnen beim Handydisplay, dem Monitor und Bildschirm über Bilderrahmen, Trinkgläsern und Spiegeln bis zu den Fenstern. Vieles davon ist kostspielig und manches sogar unwiederbringlich. Hat man hochwertiges Glas im Einsatz, verwendet also beispielsweise ferm LIVING Gläser, statt einfacher Trinkgläser, oder hat einige Spiegel in der Wohnung, dann liegt der Gedanke nahe, dass eine Glasbruchversicherung in diesem Fall sinnvoll ist. In den meisten Fällen ist sie das allerdings nicht. Die monatlichen Prämien liegen weit höher, als der die Kosten für die Neuanschaffung, oder Reparatur auf eigene Rechnung. Allerdings kann man das pauschal nicht beantworten.

Glashaus
In einem Fall kann eine Glasbruchversicherung sich schnell rechnen. Sie rechnet sich meist dann, wenn man einen Wintergarten, oder andere, aufwändige Verglasungen am Haus hat. Ob der Bruch der außenliegenden Glasscheiben auch gedeckt ist, muss man sich von Fall zu Fall genau ansehen und die Versicherungskonditionen dahingehend prüfen. Wenn teure Maßanfertigen verwendet wurden und mehr Glasscheiben im Einsatz sind, als bei einem durchschnittlichen Haus, dann kann man über den Abschluss einer Glasschutzversicherung nachdenken. Die Trinkgläser und die üblichen Glaselemente in der Wohnung rechtfertigen die Versicherung in aller Regel nicht.
Berechnung
Will man trotzdem berechnen, ob und unter welchen Umständen sich die Versicherung rechnet, müssen drei Werte erhoben, bzw. geschätzt werden. Wie bei jeder Versicherung wird die Höhe des Schadensfalles, die Wahrscheinlichkeit eine Schadensereignisses und die Höhe der Versicherungsprämie miteinander verglichen. Dabei muss natürlich darauf geachtet werden, welche Schäden gedeckt sind. Normalerweise werden selbst-, sowie fremdverschuldete Schäden genauso übernommen, wie Naturereignisse, die einen Schaden verursachen. Dies kann allerdings auch bereits über die Hausratsversicherung gedeckt sein. Neben den Schadensursachen ist auch noch interessant, welche Gläser versichert sind. Trinkgläser, Glasscheiben, Fenster und Glas in Möbeln ist in den meisten Fällen inkludiert. Solaranlagen, Displays, Ceranfeld und Sichtfenster in Herd und Mikrowelle sind nicht bei allen Anbietern und in allen Varianten eingedeckt.

Glasbruch sinnvoll?
Hat man die Ausgangslage ermittelt, dann ist die Berechnung sehr einfach. Eine einfache Herangehensweise ist es, den höchsten Schaden durch die Versicherungsprämie zu dividieren. Ist das wertvollste Element eine Glasfläche, die für 150 Euro neu angeschafft werden kann und beträgt die Prämie 15 Euro, dann könnte man den teuersten Schaden alle 10 Monate aus eigener Tasche bezahlen. Ist die Relation anders, der angenommene Schadensfall 1.500 Euro teuer und die Prämie trotzdem nur 15 Euro hoch, dann rechnet sich die Versicherung auf jeden Fall. Man müsste 100 Monate lang 15 Euro zur Seite legen, bevor es billiger ist, den Schaden selbst zu bezahlen. In den über 8 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Schadensfall eintritt, sehr hoch. Als Faustregel kann man von 60 Monaten ausgehen. Ist der teuerste anzunehmende Schadenfall mehr als das 60fache teurer als die monatliche Prämie, dann lohnt sich die Glasbruchversicherung.
Solaranlage
Richtig teuer kann es werden, wenn eine Solarpanel bricht. Nicht nur das Panel selbst ist kostspielig. Auch der Aufwand für die Reparatur und vielleicht sogar Schäden an der Elektronik müssen bedacht werden. Wer eine Solaranlage betreibt, dem ist eine Versicherung dafür auf jeden Fall zu empfehlen. Die Glasbruchversicherung deckt dies nicht. Genausowenig sind optische Gläser, also Brillen, Fernrohre, Lupen, oder Teleskope mit der Glasbruchversicherung gedeckt. Bevor man sich für eine Erweiterung der Hausratsversicherung entscheidet ist also ein kritischer Blick in die Versicherungsbedingungen zu raten. Alternativ lohnt es sich vielleicht mehr, das Geld auf ein Tagesgeldkonto einzubezahlen und im Bedarfsfall den Schaden von dort zu begleichen.
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